25 Mai 2008 - 10:19Streichung der Dreimonatsfrist
Die Finanzverwaltung hatte Anfang des Jahres für die Einsatzwechseltätigkeit die Dreimonatsfrist für die Fahrtkosten und Übernachtungskosten aufgegeben. Dadurch wird die Abrechnung deutlich erleichtert und es können die tatsächlichen Fahrtkosten bzw. die pauschalen km-Sätze geltend gemacht werden. Vorsicht ist jedoch dabei walten zu lassen, dass die Verpflegungsmehraufwendungen hiervon nicht betroffen sind und weiterhin der Dreimonatsfrist unterliegen.
Eine saubere Trennung von Dienstreisen und Entsendungen ist daher weiterhin in der Praxis anzuraten. Nicht nur die steuerliche , sondern auch die SV-rechtliche Betrachtung ist hierbei wichtig. So ist bei einer Ausstrahlung weiterhin eine Entsendebescheinigung oder eine Ausnahmevereinbarung über die DVKA zu beantragen.
Annika Wolter | No Comments | Tags: International HR
