21 August 2008 - 21:18Bundesarbeitsgericht urteilte erneut zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
 Wieder einmal musste sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen beschÀftigen. Und erneut zeigt es sich, dass bei der Formulierung von ArbeitsvertrÀgen nicht genug Vorsicht gewaltet lassen werden kann.
Denn grundsĂ€tzlich verhĂ€lt es sich so, dass der Arbeitgeber bei Sonderzahlungen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf diese Leistung fĂŒr kĂŒnftige BezugszeitrĂ€ume ausschlieĂen kann. Im Gegensatz zum laufenden Entgelt entspricht es gerade der Rechtsnatur dieser Sonderzahlungen, dass sie in Zukunft in der Regel nicht gewiss sein können.
DarĂŒber hinaus ist auch anerkannt, dass sich der Arbeitgeber die Entscheidung darĂŒber, ob er ĂŒberhaupt und wenn ja, in welcher Höhe er diese Zahlungen gewĂ€hren will, vorbehalten kann.  (weiterlesen…)
Roland Hoheisel-Gruler | No Comments | Tags: Arbeitsrecht
