30 Dezember 2008 - 18:11Änderung in der Vorrangprüfung
Um die deutschen Arbeitnehmer davor zu schützen, dass hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt überschwemmen, entwickelte die Bundesregierung das Konzept der Vorrangprüfung. Bei jeder Stelle auf die ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer setzen wollte, musste eine Vorrangprüfung gemacht werden. Dabei wurde geprüft, ob ein deutscher Arbeitssuchender diese Stelle ausfüllen könnte, wenn dem so wäre, hätte der deutsche Arbeitssuchende Vorrang.
Christian Reiss | No Comments | Tags: Recruiting, Arbeitsrecht, Allgemein
