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Kosten des ergonomischen Arbeitsplatzes

Was kostet der ergonomische Arbeitsplatz und lohnt er sich wirtschaftlich?

Zum einen Arbeitgeber sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der in ihrem Betrieb ausgeführten Tätigkeiten zu erstellen. Bei Missachten oder unsachgerechter Angaben drohen seit 2008 Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000€. Wie gesagt, Eine Missachtung kann jedoch nur schwer nachgewiesen werden, da die Anforderungen an die Ergonomie der Arbeitsplätze in den Verordnungen  vage formuliert sind. Dennoch macht die Einführung von ergonomischen Arbeitsplätzen Sinn: Ein Rechenbeispiel, das die Polizei NRW zum Thema „Arbeitsplätze, die krank machen“ veröffentlicht hat, beantwortet die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von der Einführung von ergonomischen Arbeitsplätzen.

Ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz koste inklusive Gehalt und Lohnnebenkosten monatlich rund 4.500 Euro. Die Kosten für Möbel und  Büroausstattung machen davon weniger als 1% aus, bei Anschaffungskosten von 2.000 Euro, die über 10 Jahre abgeschrieben werden (ca. 17 Euro pro Monat). Ein Fehltag dieses Mitarbeiters kostet rund. 250 Euro. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kostet in der Anschaffung insgesamt etwa 3.000 Euro, verursacht dementsprechend rund 25 Euro Aufwand im Monat. Eine Amortisierung wäre demnach bei einer Reduzierung der Fehlzeiten von nur 4 Tagen innerhalb von 10 Jahren erreicht. Zusätzlich entstehende Kosten durch den plötzlichen Ausfall eines Mitarbeiters sind hier noch nicht berücksichtigt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Subventionierung ergonomischer Arbeitsplätze. Nach einem Arbeitsunfall können die Kosten entweder von der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen werden. Die Deutsche Rentenversicherung springt „schon“ bei der Erfüllung einiger Voraussetzungen ein:

Dafür müssen vom antragstellenden Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein, außerdem muss eine ärztliche  Bescheinigung vorliegen, dass der dringende Bedarf nach ergonomischen Hilfsmitteln besteht. Nach Einreichung eines Kostenvoranschlags und dem ausgefüllten Antragsformular bei der Deutschen Rentenversicherung, dann übernimmt die DRV aber möglicherweise ganz oder teilweise die Kosten für den optimalen Arbeitsplatz.

Der ergonomische Arbeitsplatz zahlt sich also im wahrsten Sinne des Wortes aus. Unternehmen sollten in jedem Fall prüfen, welche Verbesserungen dahingehend im betrieblichen Gesundheitsmanagement unternommen werden können, um die Vorteile ergonomischer Arbeitsplätze optimal auszuschöpfen.

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