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Ergonomische ArbeitsplatzgestaltungZusammengesetzt aus den griechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit, Werk) und „nomos“ (Gesetz, Regel) bedeutet der Begriff „Gesetzmäßigkeit der Arbeit“. Im Vordergrund steht hier die Anpassung der Arbeitsumgebung an den Menschen - und nicht umgekehrt. Ziel der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ist, eine effiziente und fehlerfreie Verrichtung der Arbeit zu ermöglichen und gleichzeitig die Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Im Bereich des Arbeitsschutzrechts ist die ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen vor allem in der Bildschirmarbeitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung verankert. Allerdings sind die Bestimmungen für ein optimales Arbeitsplatzdesign teilweise oft nur unkonkret. Gestalterische Hinweise zu Abmaßen und Aufstellung von Bürodrehstuhl, Bildschirm & Co. liefert dagegen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit einer Auflistung der wichtigsten Anforderungen an einen ergonomischen Büroarbeitsplatz in Anlehnung an die Bildschirmarbeitsverordnung und aktuellen arbeitswissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Laut IAO zeigen sich hinsichtlich der Produktivität der Mitarbeiter besonders bei der Gestaltung eines Büros, das die Kommunikation zwischen den Kollegen, z.B. durch eigens eingerichtete Räume für Projektarbeiten oder Meetings, gefördert wird, Eine der Tätigkeit entsprechend geplante Form des Büros und eine natürliche, ergonomische Gestaltung der Sitzgelegenheiten und Schreibtische wirkt in der gleichen Weise. Weniger entscheidend für die Produktivität sind dagegen offenbar die Schaffung von konzentrationsförderlichen Arbeitsbedingungen und die Gewährung einer kurzfristigen Rückzugs- oder Erholungsmöglichkeit. Besonderer Beliebtheit „Steh-Sitz-Arbeitsplätze“ werden in deutschen Unternehmen immer häufiger eingerichtet. Mit der DIN 26385 ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer während der Arbeit zwischen Sitzen und Stehen wählen bzw. wechseln können soll. Dazu bieten sich höhenverstellbare Schreibtische an, die durch den Einsatz elektrischer Systeme ohne großen Aufwand in der Höhe verstellt werden können. Dem in den Richtlinien der BAuA geforderte Höhenverstellbereich zwischen 680 und 1180 mm kann mit diesen Schreibtischen entsprochen werden. Optimal bei Nutzung eines solchen Steh-Sitz-Arbeitsplatzes wäre ein Haltungswechsel alle 15 - 30 Minuten, wobei Stehphasen eine Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten und durch Fußstützen optimiert werden sollten. Dadurch soll zu starres Sitzen bzw. Stehen vermieden werden. Doch die beste Ausstattung nutzt nichts, wenn die Mitarbeiter ein ergonomisches Arbeitsverhalten nicht verinnerlichen, d.h. die Haltungswechsel nicht vollziehen etc. Deswegen ist es zusätzlich nötig, Schulungen zu gesundem Arbeiten durchzuführen.
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