5. November 2009
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Mitarbeiterbeteiligung in der Krise?
Rubrik: Sonstiges
Bisher wurden Mitarbeiter stets in wirtschaftlich guten oder sehr guten Zeiten am Unternehmen beteiligt. Die z.B. bei der Schaeffler KG geführte Diskussion zeigt aktuell jedoch gerade das Gegenteil. Auch einige Mittelständler nehmen die Idee der Mitarbeiterbeteiligung in der Krise nun auf und denken sie für ihr Unternehmen weiter.
Seit dem 01.04.2009 ist das neue Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz in Kraft. Es ermöglicht die Bezuschussung einer Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital mit jährlich € 360. Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das neue Gesetz hätte, wenn die Finanzkrise an uns vorüber gegangen wäre, der Kapitalbeteiligung in Deutschland einen gehörigen Aufwind verschafft.
Aber dann kam alles anders. Heute fragen sich viele Personaler, wann in der Zukunft der richtige Zeitpunkt sein wird, eine Modelleinführung zu initiieren.
Die korrekte Antwort lautet: JETZT! Gerade in Krisenzeiten wie diesen ist es erforderlich, Signale zu setzen. Und dies tut man z.B. dadurch, dass man seinen Mitarbeitern eine Beteiligung am Kapital anbietet, um damit einen Grundstock für eine solide Zusammenarbeit und eine gemeinsame Zukunft zu legen.
Dabei muss die Kapitalbeteiligung nicht unbedingt mit einem Lohnverzicht verbunden sein. Nein, sie kann auch einfach nur in der Nutzung des Steuervorteils auf Grundlage des § 3 Ziff. 39 EStG liegen. Ein derartiger Schritt hat nicht einen Liquiditätsverzicht zum heutigen Zeitpunkt auf Arbeitgeberseite zur Folge, sondern stellt lediglich eine Umbuchung dar. Alternativ kann die Kapitalbeteiligung auch über ein Erfolgsbeteiligung finanziert werden, deren Anteile direkt investiv verwendet werden.
Erst in der Zukunft - der Zeitpunkt ist gestaltbar - kommt das überlassene Kapital zur Auszahlung. Die Einräumung einer Beteiligung bringt auch nicht - um einer häufig genannten Befürchtung zu begegnen- zwangsläufig mit sich, dass Mitarbeitern nun Geschäftsführungsbefugnisse zufallen.
ABER: Das Angebot zur Beteiligung an die Mitarbeiter wird, wie viele Beispiele aus der Praxis und die Ergebnisse mehrere wissenschaftlicher Untersuchungen zeigen, einen enormen Schub bedeuten und möglichenfalls existenzsichernde Effekte mit sich bringen.
Darüber hinaus trägt eine Kapitalbeteiligung zur Bindung von Mitarbeitern bei und erleichtert die Rekrutierung neuer Beschäftigter, wenn Stellen neu zu besetzen sind.
Die Entscheidung darüber, welchen Weg man geht, sollte individuell getroffen werden. So viel sei zum Schluss angemerkt: nur selten haben Unternehmen diesen Schritt bereut und oft erkannt, dass er weniger Mut verlangt als ursprünglich angenommen.