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25. September 2007

3. Bundeskongress für Personaldienstleistungen

Zum dritten Mal in Folge veranstaltet die EAWP (Europäische Akademie für Wirtschaft und Personaldienstleistungen e.V.) gemeinsam mit personalorder.de den jährlichen Fachkongress über aktuelle gesellschaftspolitische Themen aus der Personal- und Zeitarbeitsbranche.

Bei der Themenauswahl hat sich die EAWP auch dieses Mal auf die aktuelle Lage in der Branche konzentriert. So wird der diesjährige Kongress nicht nur für Zeitarbeitsunternehmen von Interesse sein, sondern gleichermaßen auch Entleiherfirmen ansprechen. Der 3. Bundeskongress für Personaldienstleistungen, der erstmals von einer Fachmesse begleitet wird, bietet eine moderne Plattform für den Interessensaustausch zwischen Verleihern und Entleihern. Damit wird dem steigenden Informationsbedarf der Branche Rechnung getragen und den Besuchern die Möglichkeit geboten, sich über die Vorteile des Einsatzes von Fremdpersonal sowie über Regelungen, rechtliche Grundlagen und Entscheidungskriterien bei der Auswahl eines geeigneten Personaldienstleisters zu informieren.

Interessante Vorträge und Diskussionsrunden stehen auf der Tagesordnung. Fachleute aus der betriebslichen Praxis, Behörden und Verbänden, Politik, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht sind angesprochen, unter anderem zu folgenden Themen zu referieren: „Arbeitsvertragskontrolle durch die Regionaldirektionen“, „Haftungsfragen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern“, „Grenzüberschreitender Personaleinsatz am Beispiel Polen“.

Ein weiterer wichtiger Programmpunkt: „Maßnahmen einer aktiven Beschäftigungsförderung“. Vertreter der Arbeitsagentur werden einen Überblick über den Leistungskatalog sowie die Förderungsmöglichkeiten geben und dabei speziell auf die Angebote für Personaldienstleister eingehen. Schließlich soll ein Modellversuch über Ausbildungsplätze in Personaldienstleistungsunternehmen vorgestellt und die rechtliche Zulässigkeit sowie die praktische Umsetzung mit Experten von IHK und HWK diskutiert werden. Das aktuelle Thema „Haftungsfragen beim Einsatz von Leiharbeitnehmern“ behandelt insbesondere die Rechte des Kunden sowie die Verantwortungsbereiche des Personaldienstleisters.

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