19. August 2007

Keine Klageflut durch das AGG

In einem Interview mit der taz sprach Ulrich Tschoppe, Anwalt für Arbeitsrecht, über den Einfluss des AGGs auf die Personalauswahl und andere Anwendungsbereiche. Er erklärte, dass die viel beschworene Klageflut ausgeblieben sei. Im Berliner Landesarbeitsgericht gab es lediglich AGG-bezogene 20 Klagen in einem Jahr und in anderen Gerichtsbezirken noch weniger.

Die einzige Neuerung, die aus Sicht von Tschoppe, das AGG brachte war, dass durch das Gesetz in der Personalauswahl stärker auf die Altersdiskriminierung geachtet werden musste. So kann ein Betrieb nicht mehr offen junge Menschen bevorzugen.

Wie geht es weiter mit dem AGG?

In Zukunft werden sich verstärkt Betriebsräte um strukturelle Diskriminierungen kümmern. So könnten sie zum Beispiel gegen Tarifverträge vorgehen, die für klassisch weibliche Tätigkeiten eine schlechtere Entlohnung vorsehen als bei traditionell männlichen Berufen.

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