23. April 2012
Zeitarbeitsfirmen haben nun dank eines neuen Verfahrens des Instituts für Zahlungssicherheit (IZS) die Möglichkeit, Auskünfte von Krankenkassen schneller und einfacher einzuholen. Somit soll nicht nur den Zeitarbeitsfirmen selber, sondern auch deren Kunden und den Krankenkassen geholfen sein.
Die Idee geht auf die Tatsache zurück, dass Unternehmen, die Zeitarbeiter entleihen, gemäß §28 SBG IV für die Sozialversicherungsbeiträge der Zeitarbeitsfirmen haften, sollten diese pleite gehen. Regelmäßige und verlässliche Auskünfte über eventuelle Beitragsrückstände der Zeitarbeitsfirmen bei den Krankenkassen bilden daher einen wesentlichen Baustein bei der effektiven Zusammenarbeit.
Bisher haben die Zeitarbeitsfirmen so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei einigen Krankenkassen eingeholt und diese an ihre Kunden weitergeleitet bzw. auf ihrer Homepage zum Beweis ihrer Verlässlichkeit veröffentlicht. Nun kann dieser Prozess an das IZS ausgelagert werden. Jedoch holt das IZS nicht nur bei einigen, sondern bei allen relevanten Krankenkassen Auskünfte ein. Die monatliche Überprüfung kann kostenlos auf der Website www.izs-institut.de eingesehen werden. Durch die sowohl umfassenden als auch stets aktuellen Informationen lässt sich das Risiko der Unternehmen, irgendwann für eventuelle Beitragsrückstände der Zeitarbeitsfirmen einstehen zu müssen, verringern.
Seit April besteht zudem das „vereinfachte Auskunftsverfahren“, über das Krankenkassen nun schneller als bisher Auskünfte über Zeitarbeitsfirmen erteilen können. So wird nun nicht mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellt, sondern die Informationen können über ein schnell zu bearbeitendes Standardformular übermittelt werden. Dabei können nun Auskünfte über mehrere Zeitarbeitsfirmen zentral über einen Sachbearbeiter in einem einzigen Arbeitsgang ausgegeben werden. Das spart zudem Administration.