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9. Dezember 2008

Kurzarbeitergeld kann länger gezahlt werden

Das Bundeskabinett hat einer Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18 Monate zugestimmt. Die neue Verordnung soll ab 1. Januar 2009 befristet für ein Jahr gelten. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzar­beitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

Damit wird bereits eine Maßnahme aus dem vom Kabinett am 6. November 2008 beschlosse­nen Maßnahmepaket der Bundesregierung "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstär­kung" in geltendes Recht umgesetzt.

Durch diese Maßnahme soll den von Auftragseinbrüchen betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine Hilfestellung geboten werden, Phasen mit schlechter Auftragslage zu überstehen, ohne dabei Arbeitnehmer zu Las­ten der Arbeitslosenversicherung entlassen zu müssen. Arbeitgeber können ihre eingearbeitete Belegschaft erhalten. Arbeitnehmer können ihren Arbeitsplatz erhalten. Dadurch wird Arbeitslosigkeit vermieden.

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