Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
30. April 2008
Zur privaten Nutzung des Internets am ArbeitsplatzFast jeder Dritte nutzt den PC am Arbeitsplatz, um ins Internet zu gehen: 30 Prozent der Deutschen stellt ihr Arbeitgeber einen Online-Zugang zur Verfügung, der häufig auch privat genutzt wird. 2003 lag die Quote noch bei 16 Prozent, 2005 dann bei 20 Prozent. „Die jetzt erreichten 30 Prozent sind für Deutschland ein neuer Spitzenwert, international jedoch nur gutes Mittelmaß“, erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer bei der Präsentation der Zahlen in Berlin. Für 2008 erwartet BITKOM einen weiteren Anstieg auf 33 Prozent. „Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist für immer mehr Beschäftigte eine Selbstverständlichkeit“, sagte Prof. Scheer. Der EU-Durchschnitt lag 2007 bei 25 Prozent. An der Spitze stehen die Niederlande und Dänemark mit 43 Prozent sowie Schweden mit 42 Prozent. In Österreich nutzten 32 Prozent der Menschen das Internet am Arbeitsplatz. Am geringsten ausgeprägt ist die berufliche Internet-Nutzung in Rumänien, Bulgarien und Polen mit Quoten von 8 bis 14 Prozent. 19 von 20 deutschen Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind inzwischen an das Internet angeschlossen. „Auch für traditionelle Branchen wie das Handwerk ist ein Online-Zugang heute unerlässlich“, erklärte Scheer. „Ein Netzanschluss ist praktisch überall eine wichtige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg.“ Ob neben der beruflichen auch die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten Regeln leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und aus der Rechtsprechung ab. Der BITKOM beantwortet die wichtigsten Fragen: 1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? 2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt? 3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? 4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? 5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind jeweils Personen, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen sind Heim-Arbeitsplätze. Weitere Informationen zur Nutzung des Internets in Unternehmen hat der BITKOM in einem Leitfaden zusammengestellt. Er kann kostenlos heruntergeladen werden unter: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38336_50372.aspx.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Archiv | Ãœber uns | Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||