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30. März 2010

Abschluss der Überprüfung zu Gesundheitsuntersuchungen bei Daimler AG

Der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich ist Ende Oktober 2009 aus den Medien bekannt geworden, dass die Daimler AG seit 30 Jahren bei Stellenbewerbern auch Blutuntersuchungen vornehmen würde. Behauptet wurde, alle Stellenbewerber müssten sich solchen Untersuchungen unterziehen.

Bei der daraufhin eingeleiteten datenschutzrechtlichen Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde, die sich auf alle Aspekte der Gesundheitsuntersuchungen von Bewerbern erstreckte, hat sich gezeigt, dass die Daimler AG entgegen den Behauptungen nur solche Bewerber untersuchen lässt, die vorbehaltlich ihrer gesundheitlichen Eignung eingestellt werden sollen.

Nach der Rechtsprechung sind Unternehmen grundsätzlich berechtigt, die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers durch ihren Betriebsarzt, da dieser den künftigen Arbeitsplatz des Betroffenen am ehesten kennt, überprüfen zu lassen. Art und Umfang der Einstellungsuntersuchungen hat bei der Daimler AG deren Werksärztlicher Dienst selbst festgelegt, ohne dass das Management der Firma darauf Einfluss genommen hat. Der dabei vorgesehene Untersuchungsumfang orientiert sich nur grob daran, ob der Bewerber einen technischen, einen kaufmännischen oder einen Arbeitsplatz mit besonderen Anforderungen, wie etwa den Dienst bei der Werksfeuerwehr, anstrebt. Vor der Untersuchung müssen Bewerber um einen Ausbildungsplatz einen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem auch nach deren Drogenkonsum und nach Krankheiten von Familienangehörigen gefragt wird. Zusammen mit der Einstellungsuntersuchung werden gesetzlich vorgegebene Pflichtuntersuchungen, die bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten vom Arbeitgeber zu veranlassen sind, und sogenannte Angebotsuntersuchungen, die für den Arbeitnehmer freiwillig sind und die der Arbeitgeber im Interesse des Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen anzubieten hat, in einem Termin durchgeführt, ohne dass dies dem Untersuchten bekannt ist. Blut- und Urinuntersuchungen werden dabei stets vorgenommen. Das Blut wird in erster Linie auf Stoffwechselstörungen und Herzerkrankungen, nicht aber im Hinblick auf HIV-Infektionen und Schwangerschaften ausgewertet. Auch erfolgen keine Genomanalysen. Die Daimler AG hat die Blutuntersuchungen bei Bewerbern für den kaufmännischen Bereich nach Beginn der datenschutzrechtlichen Überprüfung ausgesetzt.

Nach Abschluss der Untersuchungen informiert der Werksärztliche Dienst die Personalabteilung der Daimler AG lediglich darüber, ob der Bewerber für die angestrebte Tätigkeit geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet ist. Den Bewerber unterrichtet er gegebenenfalls über gesundheitliche Auffälligkeiten. Die Gesundheitsdaten werden beim Werksärztlichen Dienst entsprechend den rechtlichen Vorgaben zehn Jahre lang elektronisch gespeichert.

Die Aufsichtsbehörde hat ihre Überprüfung abgeschlossen und folgende datenschutzrechtliche Mängel festgestellt:

  • Dadurch, dass der Werksärztliche Dienst in einem Termin nicht nur Eignungs- und Pflichtuntersuchungen, sondern auch weitere, ausschließlich auf Wunsch und im Interesse des Betroffenen vorzunehmende Vorsorgeuntersuchungen durchführt, verstößt er gegen das gesetzlich vorgegebene Trennungsgebot, nach dem Untersuchungen, über deren Ergebnis der Arbeitgeber zu unterrichten ist, und solche, bei denen die Unterrichtung zu unterbleiben hat, grundsätzlich nicht zusammen durchgeführt werden dürfen.


  • Der Werksärztliche Dienst verstößt dadurch gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, dass er die Bewerber nicht in der gebotenen und vorgeschriebenen Weise über die verschiedenen Arten von Untersuchungen, deren Zweck und Inhalt, etwaige Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verweigerung informiert.


  • Die Daimler AG hat zur Vorbereitung der Einstellungsuntersuchung von Auszubildenden Fragebögen verwendet, in denen auch persönliche Umstände des zu Untersuchenden und seiner Familie gefragt werden, die zur Beurteilung seiner Eignung für eine bestimmte Tätigkeit nicht erforderlich sind.


  • Ein weiterer Verstoß gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz ist darin zu sehen, dass sich Art und Umfang der Datenerhebung bei den Einstellungsuntersuchungen nicht strikt an den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes orientieren. Insbesondere Blut- und Urinuntersuchungen dürfen nach der Rechtsprechung nur vorgenommen werden, um Gefahren auszuschließen, die mit der Tätigkeit, die der Betroffene anstrebt, verbunden sind und ihm oder anderen drohen können.


Die Aufsichtsbehörde hat die festgestellten Datenschutzverstöße beanstandet und die Daimler AG aufgefordert, künftig datenschutzkonform zu verfahren. Von einer bußgeldrechtlichen Ahndung wird abgesehen. Die Daimler AG hat ihre Verfahrensweise über einen langen Zeitraum hinweg „guten Gewissens“ und in der Überzeugung praktiziert, im Einklang mit geltendem Arbeitsrecht zu handeln. Sie wollte damit von ihren zukünftigen Mitarbeitern weder mehr Daten erlangen als rechtlich zulässig, noch wollte sie diese über die Art der Untersuchungen täuschen. Bei der Durchführung medizinischer Untersuchungen durch den Werksärztlichen Dienst fehlte offensichtlich das Bewusstsein, dass es sich dabei auch um eine Erhebung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten handelt, deren Zulässigkeit sich an verschiedenen datenschutzrechtlichen Vorschriften, besonders auch am Grundsatz der Erforderlichkeit messen lassen muss.

Was nottut, ist daher ein Bewusstseinswandel und keine Ahndung. Mit der teilweisen Aussetzung der Blutuntersuchungen nach Beginn der datenschutzrechtlichen Überprüfung hat die Daimler AG bereits den richtigen Weg eingeschlagen und ihre Bereitschaft zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Erfordernisse bekundet.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sollte ihre Entscheidung auch für andere Untenehmen in Deutschland Anlass sein, ihre Verfahrensweise bei der Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Bewerbern zu ändern.

Darüber hinaus zeigt dieser Fall erneut, dass klare gesetzliche Regelungen im sensiblen Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes dringend erforderlich sind.

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