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6. November 2007

Altersdiskriminierung auch bei jungen Mitarbeitern

Gemeinhin wird davon ausgegeangen, dass die älteren Arbeitnehmer wegen einer Altersdiskriminierung durch den Arbeitgeber größere Probleme haben als die jungen. Doch auch junge Mitarbeiter werden aufgrund ihres Alters diskriminiert und dies sogar mit gesetzlicher Billigung.

Im Gegensatz zu älteren Mitarbeiter können jüngere schneller gekündigt werden. Ein Umstand den das Handelsblatt in einem Interview mit dem Rechtsanwalt Björn Vollmuth der Kanzlei Mayer Brown aufgreift. Er stellt klar, dass die gesetzliche Regelung nach der unter 25-jährige leichter gekündigt werden können schon durch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Frage gestellt wurde und er davon ausgeht, dass das Bundesarbeitsgericht die Auffassung des Landesarbeitsgerichtes bestätigen wird.

Was ist, wenn im Arbeitsvertrag eine pauschale Kündigungsfrist geregelt ist?

Auch dann dürfte künftig oft eine längere Frist gelten. Denn der vereinbarte Zeitraum darf nicht kürzer sein als die gesetzliche Mindestfrist. Diese beträgt nach der Probezeit vier Wochen und steigt schrittweise auf sieben Monate nach 20 Jahren im Betrieb. Die Einbeziehung der Zeit vor dem 25. Geburtstag kann also erhebliche Auswirkungen haben.

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