16. Dezember 2011
Die im Mai eingeführte Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es Bürgern aus acht mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländern gestattet, in Deutschland zu arbeiten, wird laut Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur wenig genutzt. So sollen im Jahr 2011 lediglich 60.000 Personen aufgrund der neuen Regelung nach Deutschland gekommen sein. Auch die deutschen Unternehmen erkennen noch keine Relevanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei ihren Rekrutierungsmaßnahmen.
Verglichen mit der recht niedrigen Zahl der Zuwanderungen stieg die Anzahl der Beschäftigten stark. Die Forscher gehen davon aus, dass viele bisher Selbständige und Schwarzarbeiter ihre Beschäftigung vor dem Hintergrund der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit nun angemeldet haben. Vor allem in den Bereichen Zeitarbeit, Land- und Forstwirtschaft und im Baugewerbe stieg daher die Zahl der Beschäftigten aus den acht Ländern.
Bei einer Umfrage unter 9.000 deutschen Unternehmen durch das IAB stellte sich heraus, dass die Mehrheit dieser Firmen im Rahmen ihrer Personalsuche nicht explizit die acht mittel- und osteuropäischen Länder, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren, in den Blick nehmen. Lediglich 3% der befragten Unternehmen mit Personalmangel stellte in den ersten zwei Monaten nach Einführung der neuen Regelung eine Person aus einem dieser Länder ein. 70% der Umfrageteilnehmer halten die Gesetzesänderung für irrelevant für ihre Rekrutierungsmaßnahmen.
Die acht Länder, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1.Mai 2011 gilt, sind Polen, die Tschechische Republik, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen. Ab spätestens 2014 gilt die neue Regel auch für Rumänien und Bulgarien.