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3. August 2007

Arbeitsschutz ist in vielen Betrieben in NRW mangelhaft

„Arbeitsschutz ist von zentraler Bedeutung. Arbeitgeber, die ihre Angestellten mit präventiv ausgerichteten Maßnahmen schützen, werden merken, dass sich dies auf Dauer rechnet und das Betriebsklima positiv beeinflusst“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann angesichts eines Berichts der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung heute   (03. August 2007) in Düsseldorf und fügte hinzu: „Die Sicherheit der Beschäftigten muss das oberste Gebot sein.“

Die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW führt stichprobenartige Kontrollen in den Unternehmen durch. Dabei wurden 2006 bei der Überprüfung von knapp 70.000 Betrieben fast 119.000 Mängel im Arbeitsschutz festgestellt.

38 % der Mängel sind in der Arbeitsschutzorganisation zu finden. Auch beim Umgang mit gefährlichen und explosionsgefährlichen Stoffen (15 %) sowie bei der Benutzung unsicherer Arbeitsmittel (11 %) sind die Beschäftigten in NRW nur unzureichend geschützt. Zum Teil führen Betriebe die EU-weit vorgeschriebene Ermittlung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und die daraus resultierende Ableitung von Schutzmaßnahmen nicht durch.

„Es ist jedoch notwendig, die Missstände zu beheben. Zusätzlich sollten Arbeitgeber auch das Wohlbefinden der Beschäftigten sichern. Denn nur mit gesunden und motivierten Arbeitnehmern kann ein Betrieb auf Dauer wirtschaftlichen Erfolg haben“, betonte Laumann.

In der Regel reicht ein Hinweis der Arbeitsschutzverwaltung aus und die Betriebe beseitigen die festgestellten Mängel. In 1.015 Fällen jedoch wurden Bußgelder verhängt. Bei 876 der besuchten Betriebe mussten formale Anordnungen erlassen werden. Die Arbeitsschutzverwaltung verhängte in 19 dieser 876 Fälle Zwangsgelder oder ordnete an, den Betrieb stillzulegen. „Die Erhaltung der Gesundheit aller Arbeitnehmer hat oberste Priorität. Sollte es nicht anders gehen, müssen wir schwarze Schafe notfalls auch mit Zwang auf den richtigen Weg führen“, unterstrich Karl-Josef Laumann.

Die Arbeitsschutzverwaltung prüft Betriebe jedoch nicht nur hinsichtlich eventuell bestehender Mängel. Auch wenn sie in diesem Aufgabenbereich keine unmittelbaren Kompetenzen hat, geht sie Hinweisen auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit nach und unterstützt damit die zuständige Bundesbehörde (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Im Jahr 2006 gab sie 155 konkrete Hinweise auf illegale Beschäftigung an diese weiter.

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