Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
News 5. März 2009
Aufsichtsräte: Mehr Verantwortung, wenig GehaltDie Bezüge der Aufsichtsräte in Deutschland stagnieren, während sie in den Vorjahren noch moderat gewachsen sind. Im Durchschnitt erhielt ein Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2007 19.100 Euro. Allerdings wird die Arbeit von gut einem Viertel der Kontrolleure mit weniger als 5.000 Euro brutto vergütet, rund die Hälfte erhält nicht mehr als 10.000 Euro jährlich. Mehr als 40.000 Euro zahlen hingegen nur elf Prozent der Unternehmen ihren Aufsichtsratsmitgliedern. Das ergab die soeben veröffentlichte Aufsichtsratsstudie 2007/2008 der Managementberatung Kienbaum auf Basis von knapp 1.700 Unternehmen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Aufsichtsräte immer weiter, insbesondere bei der Kontrolle der Vorstandsbezüge. Dem Koalitionsausschuss am heutigen Mittwoch liegen dazu Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Managergehälter vor: Die Herabsetzung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat soll erleichtert werden, die Haftungsbestimmungen für das Kontrollgremium verschärft und der gesamte Aufsichtsrat anstatt eines kleinen Ausschusses soll die letzte Entscheidung über Vorstandsverträge und damit über Höhe und Modalitäten der Managergehälter treffen. „Die Vergütung wird dem tiefgreifenden Wandel der Aufsichtsratstätigkeit in den vergangenen Jahren nicht gerecht. Von den einzelnen Mitgliedern werden immer mehr Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert. Wer für sein Unternehmen professionelle Kontrolleure haben möchte, muss diese auch entsprechend bezahlen. Eine stärkere Erfolgsabhängigkeit ist bei der Vorstandsvergütung der richtige Weg, bei den Aufsichtsräten führt sie aber in die Irre, da es hier um Kontrolle und nicht um operative Unternehmensführung geht“, sagt Alexander v. Preen, Geschäftsführer der Managementberatung Kienbaum. DAX-Aufsichtsräte verdienen am besten Die höchsten Gesamtbezüge erhalten Aufsichtsräte in DAX-Unternehmen: 117.000 Euro jährlich werden dort im Schnitt gezahlt. Nicht börsennotierte Unternehmen vergüten die Tätigkeit ihrer Aufsichtsräte mit lediglich 12.000 Euro jährlich. Mehr als 300.000 Euro zahlt die Deutsche Bank jedem ihrer 20 Aufsichtsratsmitglieder im Jahr. Damit ist sie Spitzenreiterin im DAX. An zweiter Stelle folgt VW, das die Arbeit seiner Kontrolleure mit 214.700 Euro pro Kopf vergütet. Das sparsamste DAX-Unternehmen ist hingegen Adidas: Dort erhält ein Aufsichtsrat nur 24.500 Euro im Jahr. Banken zahlen am meisten Wenn man alle Institute und Unternehmen und hier nur die jeweiligen Unternehmen mit der Top 20-Vergütung betrachtet, sieht man, dass die krisengeschüttelten Banken ihre Kontrolleure mit durchschnittlich 74.500 Euro jährlicher Pro-Kopf-Vergütung am höchsten dotieren. Auf Platz zwei liegt die Chemie- und Gummiindustrie mit 60.400 Euro, gefolgt von Pharma- und Biotechunternehmen mit 51.700 Euro. Auf Platz vier landet eine weitere Krisenbranche, die Automobilindustrie: Durchschnittlich 51.700 Euro erhalten Aufsichtsratsmitglieder dort. „Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung allein entscheidet offenbar nicht über eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Vielmehr kommt es darauf an, die Dotierung der Kontrolltätigkeit klar, transparent und leicht verständlich zu gestalten“, sagt Vergütungsexperte Alexander v. Preen. Feste Vergütung im Trend Der Trend zu einer Erhöhung fester Vergütungskomponenten hält an: Im MDAX stieg beispielsweise der fixe Anteil an der Gesamtvergütung von 45 Prozent im Geschäftsjahr 2005 auf 55 Prozent 2006 und 56 Prozent 2007. Immerhin 39 Prozent der Unternehmen zahlen ihren Aufsichtsratsmitgliedern ausschließlich feste Bezüge, während nur neun Prozent weniger als ein Viertel der Gesamtvergütung fix gestalten. „Kienbaum befürwortet den aktuellen Trend, die festen Vergütungsbestandteile zu erhöhen, denn nicht nur in Krisenzeiten ist ein hoher Arbeits- und BeratungsauBeratungsaufwand der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Außerdem müssen die wesentlichen Beratungs- und Überwachungsfunktionen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens erfüllt werden“, sagt v. Preen.
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Archiv | Ãœber uns | Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||