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News 2. März 2009
BMAS plant eigenständiges Arbeitnehmer-DatenschutzgesetzZur aktuellen Debatte um den Arbeitnehmerdatenschutz erklärte Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales: Ich plane daher ein eigenständiges Arbeitnehmer- datenschutzgesetz. Erforderlich ist ein Gesetzeswerk aus einem Guss. Es gibt heute Regelungslücken, zum Beispiel bei der Videoüberwachung, der Überwachung von Emails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern und beim Informantenschutz (Whistleblower). Deshalb setzte ich mich dafür ein, dass die allgemeinen Vorschriften zum Datenschutz für das Arbeitsverhältnis in einem einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz konkretisiert und an die moderne Arbeitswelt angepasst werden. Transparente und ausgewogene Regelungen, die einerseits den berechtigten Interessen der Arbeitgeber Rechnung tragen, andererseits aber dem Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichenden Schutz geben, bilden die Grundlage für eine gute Unternehmenskultur und fördern das vertrauensvolle Miteinander im Betrieb. Da ein umfassender Gesetzentwurf Zeit beansprucht, ist es hilfreich, wenn in aktuellen Gesetzesvorhaben der Datenschutz besonders berücksichtigt wird." "Die Datenschutzskandale in der Wirtschaft zeigen, dass uns die moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft - auch im Arbeitsleben - vor immer neue Herausforderungen stellt. Eine Totalüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz darf es genauso wenig geben wie die Durchleuchtung und Selektion von Mitarbeitern. Der verantwortungsbewusste Umgang mit sensiblen Arbeitnehmerdaten muss sichergestellt werden. Es müssen klare Grenzen für die betriebliche Praxis gezogen werden. |
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