Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
News 5. Januar 2008
Bundesprogramm Kommunal-Kombi startetAm 1.1.2008 trat das Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Kraft. Ziel dieses Programms ist es die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu senken. Dabei liegt der Schwerpunkt des Programms darauf die geschaffenen Arbeitsplätze durch Langzeitarbeitslose zu besetzen. Die Förderung von Arbeitsplätzen durch das Programm Kommunal Kombi ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Der Bund bezuschusst einen förderungsfähigen Arbeitsplatz mit dem Kommunal Kombi Programm in Höhe der Hälfte des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgelts, mit bis zu maximal 500 €. Soweit keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden,
Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi endet verausichtlich am 31.12.2009. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Archiv | Ãœber uns | Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||