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5. Januar 2008

Bundesprogramm Kommunal-Kombi startet

Am 1.1.2008 trat das Bundesprogramm Kommunal-Kombi in Kraft. Ziel dieses Programms ist es die Arbeitslosigkeit durch die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu senken. Dabei liegt der Schwerpunkt des Programms darauf die geschaffenen Arbeitsplätze durch Langzeitarbeitslose zu besetzen.

Die Förderung von Arbeitsplätzen durch das Programm Kommunal Kombi ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • in einer der förderfähigen Regionen liegen,
  • zusätzlich sind,
  • im öffentlichen Interesse liegen,
  • im Regelfall eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich aufweisen,
  • tariflich oder ortsüblich entlohnt werden und
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, die
    • seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sind und
    • seit mindestens einem Jahr im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen,
    • sowie in einer der förderfähigen Region zum Zeitpunkt der
    • Stellenbesetzung arbeitslos gemeldet sind.

Der Bund bezuschusst einen förderungsfähigen Arbeitsplatz mit dem Kommunal Kombi Programm in Höhe der Hälfte des Arbeitnehmer-Bruttoarbeitsentgelts, mit bis zu maximal 500 €.

Soweit keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden,

  • können aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro gefördertem Arbeitsplatz die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu maximal 200 â‚¬ monatlich bezuschusst werden.
  • kann der Zuschuss zum Arbeitnehmerbruttoentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, um 100 € monatlich erhöht werden.

Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi endet verausichtlich am 31.12.2009.

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