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31. Mai 2011

Eingliederungszuschüsse sollen vereinfacht werden

In Deutschland gibt es derzeit viele verschiedene Arten von Eingliederungszuschüssen, also den zeitlich befristeten Zuschüssen zu Lohn und Sozialversicherungsbeitrag, die vom Staat getragen werden, und Unternehmer dazu motivieren sollen, schwer vermittelbare (Langzeit-) Arbeitslose zu beschäftigen. So gibt es momentan die unterschiedlichsten Versionen dieser Eingliederungszuschüsse, etwa speziell für jüngere oder ältere Arbeitslose. Diese Handhabung habe sich aber offenbar nicht bewährt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rät deshalb, die unübersichtlichen Regelungen abzuschaffen und die Förderung durch Eingliederungszuschüsse einheitlich zu gestalten. Nur die besondere Förderung für Schwerbehinderte solle bestehen bleiben.

Die Relevanz des Themas wird durch die Häufigkeit belegt, mit der Betriebe um Förderung bitten. Ob diese gewährt wird, entscheiden die Arbeitsagenturen und die Jobcenter.
In den vergangen fünf Jahren erhielten über 250.000 Menschen im Jahr den Zuschuss.

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