2. Mai 2012
Am 1. Mai 2011 startete die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht mittel- und osteuropäische Länder. Nur etwa 79.000 Personen aus diesen Ländern nutzten allerdings die Gelegenheit, nach Deutschland zu kommen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vermutet, dass die Gründe für die eher moderate Zuwanderung die sprachlichen Barrieren sowie die Diskrepanzen im Ausbildungs- und Bildungssystem sind.
Gemäß der Auswertung der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten aus den relevanten Ländern um 82.000 und somit etwas stärker als die Nettozuwanderung. Dies liegt nach Schätzungen des IAB darin begründet, dass vormals in Deutschland selbständige Zuwanderer nun die Möglichkeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit genutzt und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben.
Die Zahl der arbeitslosen Zuwanderer ist dagegen konstant geblieben. Somit konnte das neu gewonnene Arbeitsangebot in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden.
Die aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit zugewanderten Beschäftigen sind hauptsächlich in der Arbeitnehmerüberlassung (+14.200), dem Baugewerbe (+11.000), dem verarbeitenden Gewerbe (+10.500), den sonstigen Dienstleistungen ohne Arbeitnehmerüberlassung (+8.600) und dem Gastgewerbe (+7.900) tätig. Im Gesundheitssektor sind dagegen nur rund 4.600 von ihnen beschäftigt.
Den größten Zuwachs dieser Zuwanderer konnte Bayern (+20.600), Baden-Württemberg (+11.700) sowie Nordrhein-Westfalen (+14.800) verzeichnen.
Herbert Brücker, Arbeitsmarkt-Forscher des IAB, erklärt: „Die vorliegenden Daten sprechen dafür, dass die Arbeitsmarktintegration der Neuzuwanderer gut gelungen ist. Durch die zusätzliche Beschäftigung ergeben sich gesamtwirtschaftliche Gewinne für die deutsche Volkswirtschaft. Auch die Sozialversicherungssysteme und die öffentlichen Finanzen profitieren von dem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.“ Diesen positiven Auswirkungen steht allerdings der eher verhaltene Anteile an Zuwanderern entgegen.
Die Länder, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 gilt, sind: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.