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News 3. Juli 2008
Europa schafft mehr Rechte für BetriebsräteDie Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag angenommen, der die Rolle der Europäischen Betriebsräte bei der Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten verbessern soll. Europäische Betriebsräte gibt es derzeit in 820 großen Unternehmen in der gesamten EU; sie vertreten rund 14,5 Millionen Beschäftigte. Dazu VladimÃr Å pidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: „Wir müssen sicherstellen, dass die Europäischen Betriebsräte ihren Aufgaben im Rahmen eines ausgewogenen Globalisierungsprozesses umfassend nachkommen können und die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die damit verbundenen Chancen zu nutzen. Dies ist eine unserer Prioritäten im Zusammenhang mit der erneuerten Sozialagenda.“ „Im Interesse der Beschäftigten sowie der Unternehmen müssen die Europäischen Betriebsräte zu einem wirksamen Instrument werden, um den grenzübergreifenden sozialen Dialog in großen Unternehmen zu verstärken, die Verfahren der Unternehmensführung (Corporate governance) zu verbessern und den Wandel auf sozial verantwortliche Weise zu antizipieren und zu begleiten. Unser Vorschlag zielt darauf ab, dass die Europäischen Betriebsräte häufiger bei länderübergreifenden Umstrukturierungsmaßnahmen angehört werden“, fügte er hinzu. Der Vorschlag soll die Europäischen Betriebsräte aufwerten und den Arbeitnehmern effektivere länderübergreifende Unterrichtungs- und Anhörungsrechte einräumen. Ziel des Vorschlags ist es ferner, die Zahl der Betriebsräte zu erhöhen und die Rechtssicherheit bei ihrer Einsetzung und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird diese Initiative die Rechtsinstrumente der Gemeinschaft im Bereich von Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vereinfachen, zu mehr Kohärenz führen und ihre Wechselwirkung verstärken. Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 94/95/EG, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Zuge des Mitentscheidungsverfahrens geprüft werden müssen, haben folgende Ziele:
Betriebsvereinbarungen Gleichzeitig hat die Kommission heute ebenfalls in ihren jüngsten Bericht über länderübergreifende Betriebsvereinbarungen vorgelegt. Es handelt sich dabei um Vereinbarungen zwischen den Vertretern von Unternehmensleitung und Arbeitnehmern von Betrieben mit Sitz in mehreren Ländern, für die derzeit kein Rechtsrahmen besteht. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl dieser Initiativen rasch ansteigt: Seit dem Jahr 2000 wurden in 90 Betrieben mit circa 7,5 Millionen Beschäftigten rund 150 solcher Vereinbarungen zu Themen geschlossen, die von Umstrukturierung über Chancengleichheit, Grundrechte und Ausbildung bis zu Gesundheit und Sicherheitsnormen reichen. Während die Kommission die Ansicht vertritt, dass diese Vereinbarungen dazu beitragen können, den Wandel zu antizipieren und eine sozialverträgliche Antwort darauf zu finden, wurden Fragen aufgeworfen in Bezug auf ihre Transparenz, die Rechtsnatur, die Einbeziehung der Akteure und Streitbeilegungsverfahren. Der Bericht soll somit zu einer offenen Debatte über dieses Thema mit allen Beteiligten beitragen; hierfür sollen insbesondere eine Sachverständigengruppe eingerichtet und unterstützende Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Vereinbarung der Sozialpartner über Telearbeit Inzwischen hat die Kommission heute auch einen Bericht über eine wichtige Vereinbarung der Europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter über die Tele- beziehungsweise Fernarbeit vorgelegt. Mit der im Jahr 2002 unterzeichneten Rahmenvereinbarung wurde eine Reihe von Regeln und Garantien für Telearbeitnehmer und Arbeitgeber eingeführt. Sechs Jahre später ist der Erfolg der Vereinbarung deutlich: In den meisten europäischen Ländern haben die Sozialpartner Vorschriften und Verfahren entwickelt, um diese neue Arbeitsformen zum Nutzen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen einzusetzen. Die Vereinbarung bedeutet eine tatsächliche Verbesserung, da vor ihrer Unterzeichnung nur zwei Mitgliedstaaten über ein umfassendes Regelwerk zur Telearbeit verfügten. Die wesentlichen Bestimmungen der Vereinbarung sind inzwischen in 19 Mitgliedstaaten vollständig und in zwei weiteren teilweise umgesetzt worden. Die entsprechenden Verwaltungsarbeiten erfolgen in den übrigen sechs Mitgliedstaaten, in denen die Strukturen für den sozialen Dialog zumeist noch recht neu sind. Rund 8 % der Arbeitnehmer in der Europäischen Union berichteten 2005, dass sie mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit im Rahmen der Telearbeit erbringen, während 2 % ganztägig einer Telearbeit nachgingen. |
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