![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.
|
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
News13. Februar 2009
Jeder Achte klagt wenn der Arbeitgeber kündigtWenn Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, läuft das für sie zumeist relativ konfliktarm und ohne hohe Kosten ab, zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Nur 16 Prozent der vom Arbeitgeber Gekündigten erhalten eine Abfindung, lediglich gegen 12 Prozent der Kündigungen durch Arbeitgeber wird geklagt. Die Untersuchung bestätigt vorhergehende Forschungsergebnisse, wonach der Kündigungsschutz für Rechtsfrieden in den Arbeitsbeziehungen sorgt, ohne dem Arbeitsmarkt seine Dynamik zu nehmen. Wie werden in Deutschland Arbeitsverhältnisse beendet? Wer kündigt und wie läuft das Verfahren? Gibt es Streit um Geld oder geht man eher friedlich auseinander? Antworten suchte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung erneut mit einer aktuellen Untersuchung. Die Untersuchung einer Forscherinnengruppe um die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Heide Pfarr knüpft an mehrere große repräsentative Befragungen an: 2001 befragte das WSI erstmals Betroffene zur Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse. Personalleiter kamen 2003 in einer repräsentativen Befragung zur betrieblichen Personalpolitik zu Wort. Als Folgeuntersuchung hat TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des WSI im Frühjahr 2008 rund 2.500 Personen befragt, die innerhalb des vergangenen Jahres ein Arbeitsverhältnis beendet hatten. Zentrale Erkenntnis: Die Befragungsergebnisse sind stabil. Und vor allem: Arbeitgeberkündigungen verlaufen nach wie vor weitgehend konfliktfrei. Lediglich bei einem geringen Teil der beendeten Arbeitsverhältnisse fließt eine Abfindung. Kritiker des Kündigungsschutzgesetzes wollen die Schutzrechte für Arbeitnehmer weiter einschränken. Zuletzt lockerte der Gesetzgeber den Kündigungsschutz Ende 2004, indem er Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten davon ausnahm. Erklärtes Ziel waren mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Flexibilität, um Hindernisse für Neueinstellungen abzubauen - allerdings ohne ersichtlichen Erfolg. Und zahlreiche empirische Studien aus den vergangenen zehn Jahren konnten keinen wesentlichen Einfluss des Kündigungsschutzes auf die Schaffung neuer Beschäftigung zeigen. Obwohl seitdem der Kündigungsschutz gelockert wurde, bestätigte die neue Untersuchung weitgehend die früheren Ergebnisse:
"Trotz intensiver Diskussionen um den Kündigungsschutz und um Abfindungen sind die Klage- und Abfindungszahlen erstaunlich stabil", so die zusammenfassenden Ergebnisse der Studie. Die Gesetzesänderung im Jahr 2004 habe bei den betroffenen Kleinstbetrieben keinen Niederschlag in deren Einstellungs- oder Entlassungsverhalten gefunden. Nur 10,5 Prozent der Personalleiter hatte in den vergangenen drei Jahren wegen des Kündigungsschutzgesetzes auf Kündigungen verzichtet, ergab auch eine repräsentative Befragung der Universität Hamburg 2007, gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung. Gut 16 Prozent der Befragten gab an, wegen des Gesetzes von Einstellungen abgesehen zu haben. "Im Vordergrund stehen bei Neueinstellungen und Entlassungen wirtschaftliche Erwägungen, nicht juristische Hemmnisse", resümierten seinerzeit die Leiter des Projekts, Prof. Dr. Ulrich Zachert und Prof. Dr. Florian Schramm. "Die stabilen Daten über die Jahre belegen, dass der geltende Kündigungsschutz wirksame Verhaltenshinweise gibt und Rechtsfrieden herstellt", folgern nun WSI und TNS Infratest. Mit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes könne keine effektive Beschäftigungspolitik gemacht werden.
|
|
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||