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News12. März 2008
Kündigung von Mitarbeitern, die sich beleidigend über den eigenen Arbeitgeber äußernIn einem Bericht des Gießeners Anzeigers geht Jörg Wohlfeil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf das Kündigungsrecht bei Beleidigung und Verleumdung im Internet ein. Auf unterschiedlichen Internetseiten kann man seinen Chef und Arbeitgeber bewerten, hier darf es nicht zu Verleumdungen und Beleidigungen kommen. Geschieht dies, kann der Arbeitgerber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Das Gleiche gilt natürlicha uch für Blogeinträge o.Ä. Im Internet ist niemand mehr anonym, das ist ein Irrglaube. Durch gespeicherte IP-Nummern, Angabe von E-Mail Adressen oder auch dadurch, dass geschilderte Vorgänge nur einer Person im Betrieb widerfahren sein können, läßt sich die Identität des Beleidigenden feststellen. Schon Indizien, die auf den mutmaßlichen Mitarbeiter schließen lassen, reichen aus, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies kann der Chef mit der Begründung tun, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei.
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