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15. September 2011

Mängel bei den Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose

Die für Arbeitslose vorgesehenen Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitsvermittlern sind einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge nicht ausreichend individuell ausgestaltet. Die Vereinbarungen sind für die bessere Einbeziehung der Arbeitslosen in den Vermittlungsprozess vorgesehen. Doch das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Arbeitssuchenden kann meist nicht hergestellt werden: So sind ihre Pflichten meist recht konkret benannt, ihre Rechte bzw. die Leistungen von Seiten der Vermittlungseinrichtungen bleiben oft recht schwammig formuliert.

Zu den Pflichten der Vermittlungskunden gehört meist eine genaue Anzahl der Bewerbungen, die verschickt werden müssen. Über die Anzahl der Vermittlungsvorschläge dagegen werden häufig keine genaue Vereinbarungen getroffen. Die IAB-Forscher stellen fest: „Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung.“ In den Gesprächen liegt die Betonung dabei in der Regel auf den Pflichten der Arbeitslosen und den drohenden Sanktionen bei Nichterfüllung, eine kundenorientierte Dienstleistungsperspektive wird hier eher selten eingenommen. Zudem bemängeln die Experten, dass viele Vermittlungskräfte ihre Kunden nicht klar genug über die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung aufklären.

Die meisten Vermittler schätzen das System der gegenseitigen Vereinbarungen eher positiv ein. Ein Drittel von ihnen bewertet es allerdings eher kritisch: Ihrer Meinung nach sind wechselseitigen Abmachungen bei vielen Arbeitslosen überflüssig. Unter den Vermittlern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, sind 15% sogar komplett gegen die Eingliederungsvereinbarungen.

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