31. Oktober 2011
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellte nun fest, dass alleinstehende Hartz-IV-Empfängerinnen mit Kind deutlich seltener an betrieblichen Trainingsmaßnahmen teilnehmen als alleinstehende Hartz-IV-Empfängerinnen ohne Kind. Dieser Unterschied zeigt sich - in leicht abgeschwächter Form - auch bei der Förderung durch Einstiegsgeld oder Eingliederungszuschüsse. Sobald das jüngste Kind der Betroffenen mindestens 15 Jahre alt ist, verschwindet die Diskrepanz bei der Teilnahmewahrscheinlichkeit wieder.
Cordula Zabel, Arbeitsmarktforscherin des IAB, sucht nach Gründen für dieses Phänomen: „Möglicherweise sind diese betrieblichen Förderungen schwieriger mit Kinderbetreuungsaufgaben zu verbinden als schulische Trainingsmaßnahmen.“
Auf der anderen Seite fanden die Forscher heraus, dass alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerinnen dafür häufiger die zeitlich flexibleren Maßnahmen frequentieren, wie beispielsweise Ein-Euro-Jobs und Bewerbungstrainings. Diese können dem individuellen Lebensstil zwar besser angepasst werden, resultieren aber eher selten zu einem normalen Arbeitsverhältnis.
Im Rahmen der Untersuchung wurde zudem deutlich, dass in den Regionen mit mehr Angeboten zur Kinderbetreuung die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auch von den Alleinerziehenden, die Hartz-IV beziehen, stärker besucht werden. Dabei führt eine fünf-prozentigere Erhöhung der Ganztagsbetreuungsquote von drei- bis sechs-Jährigen zu einer acht-prozentigen Steigerung der Teilnahmewahrscheinlichkeit der alleinerziehenden Arbeitslosen. Dies gilt für Westdeutschland, wo bislang rund 23% der Kinder zur Ganztagsbetreuung gehen. Im Osten Deutschlands beträgt diese Quote dagegen bereits 65%. Hier, so Zabel, seien aufgrund des höheren Ausgangsniveaus keine Effekte eine besseren Betreuungsangebots nachweisbar.