4. April 2011
Laut einer neuen Online-Umfrage der Jobbörse Monster erlebt gerade einmal jeder zehnte Arbeitnehmer in seinem Betrieb keinerlei Mobbingattacken - sei es gegen Kollegen oder gegen sich selbst. 75% der Umfrageteilnehmer geben dagegen an, selbst bereits Opfer von Mobbing geworden zu sein,15% der Befragten berichten von Mobbingangriffen gegen Kollegen in ihrem Betrieb.
Doch woher kommt so ein hoher Anteil an Betroffenen?
Zunächst handelt es sich um eine Frage der Definition: Laut Heinz Leymann, Arbeitspsychologe mit dem Schwerpunk Mobbing-Forschung, handelt es sich bei Mobbing um „negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind und die sehr oft oder über einen längeren Zeitraum vorkommen.“ Dazu gehören u.a. Diffamierung, die Erteilung nutzloser Arbeitsaufgaben, Verbreitung von Gerüchten und destruktive Kritik. Alltägliche Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten können allerdings nicht als Mobbing kategorisiert werden und sind - im Gegensatz zu tatsächlichem Mobbing - auch kein Kündigungsgrund. Mobbing als vorgeschobener Grund bei der Kündigung kann u.U. zu einer längeren Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Arbeitgeber sollten sich dennoch der Folgen von Mobbing sowohl für die Betroffenen als auch für sich selbst bewusst sein. Opfer von Mobbingfällen können nicht nur unter Produktivitäts- und Leistungseinbußen, sondern auch unter massiven psychischen und physischen Folgen leiden, wie z.B. Depressionen, Schlaf- und Essstörungen oder auch Muskelerkrankungen, die gemäß einer repräsentativen Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bei rund 20% der Betroffenen zu einer mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit führen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Mobbingangriffe zu unterbinden und kann im Zweifel auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt werden. Den mobbenden Kollegen wiederum drohen Abmahnungen und (fristlose) Kündigung.
Mobbingopfer haben verschiedene Möglichkeiten sich zu wehren: ein offenes Gespräch mit dem „Mobber“ kann bereits Abhilfe schaffen. Sollte dies nicht ausreichen, sollte unbedingt der Arbeitgeber auf den Vorfall aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten werden. Eine ausführliche Dokumentation über die Mobbingübergriffe ist besonders dann hilfreich, wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen, denn die Beweislast liegt bei den Betroffenen.