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29. April 2011

Neuer „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“

Am 14.04.2011 gaben die beiden Zeitarbeitsverbände Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) ihre Fusion bekannt. Dem neu entstandenen Branchenverband, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP), gehören 1.852 Zeitarbeitsfirmen mit rund 3.690 Niederlassungen bundesweit an. Somit betreut der BAP 80% aller deutschen Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland mit mehr als 50% der in Deutschland tätigen Zeitarbeitnehmern.

Ziel der Fusion, so Volkert Enkerts, Präsident des BAP, sei eine stärkere und zielgerichtete Interessenvertretung der Branche, infolge derer die „Zersplitterung der Branche“ aufgehalten werden solle.

Die bisherigen Tarifverträge Zeitarbeit des BZA und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sowie die Tarifverträge des AMP mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit und werden vom BAP mitsamt aller Rechte und Pflichten übernommen.

Der BAP wird seinen Geschäfte von Berlin aus leiten und Mitglied in den europäischen Dachverbänden Eurociett und Ciett sein, sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber angehören.

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