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9. Juli 2007

Neues Berufsbild: AGG-Hopper - Scheinbewerber verklagen Unternehmen

Immer häufiger kommt es vor, dass Scheinbewerber, sogenannte AGG-Hopper, Unternehmen verklagen, um eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu erstreiten. In einem Artikel der Welt Online wird dieser Umstand beschrieben, dabei bewerben sich AGG-Hopper bei Firmen, um dort zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden und dann auf AGG-widrige Antworten zu warten, bzw. diese sogar zu provozieren.

„Dann reicht oft schon eine falsche Antwort“, sagt Fachanwalt Walle. „Die Hürde für Entschädigungsklagen ist nicht hoch.“ Dem Bewerber stehen beim kleinsten Lapsus, wenn er sich denn beweisen lässt, bis zu drei Monatsgehälter Entschädigung plus gegebenenfalls ein Schmerzensgeld zu.

Aufklärung und Hilfe bietet die Seite www.AGG-Hopper.de. Dort werden u.a. die Daten von Bewerbern gesammelt, die durch ein Scheinbewerberverhalten bundesweit aufgefallen sind. Per E-Mail kann man abklären, ob ein Bewerber in dieser Liste aufgeführt ist.

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