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15. Februar 2008

NRW-Arbeitsminister Laumann für Mindestlohn in der Zeitarbeit

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sprach sich auf dem letzten Landeskongress des Arbeitgeberverbandes der mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) in Dortmund für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche aus. »Wenn die Branche nicht ins Entsendegesetz aufgenommen wird, können Anbieter aus Osteuropa ab 2009 zu den Löhnen ihres Landes hier arbeiten. Die dadurch absehbaren sozialen Verwerfungen besonders im Helferbereich halten wir in Deutschland nicht aus«, erklärte Laumann  in seinem Grundsatzreferat unter starkem Beifall der über 200 anwesenden Zeitarbeitgeber. 

Um die Arbeitnehmerüberlassung vor dem drohenden Lohndruck aus Osteuropa wirksam zu schützen, ist er »entschieden dafür, sie ins Entsendegesetz aufzunehmen«. Da es auch nur um eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle Anbieter gehe, spiele die Frage der Tarifkonkurrenz keine erhebliche Rolle. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben ihren Antrag  um  Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in dieser Woche bereits gestellt. Der tarifliche Branchen-Mindestlohn soll danach 7,31 Euro im Westen und 6,36 Euro im Osten betragen.

iGZ-Bundesgeschäftsführer Werner Stolz begrüßte die prominente Unterstützung des Verbandsanliegens und erwartet, dass die Bundesregierung insoweit einen politischen Konsens findet. „Uns geht es nicht um Verdrängungswettbewerb, sondern um den notwendigen Mindestschutz des mit fast 35 % relativ großen Helferanteils in der Branche mit fairen Spielregeln, „ so Stolz. Mit der vorgeschlagenen Regelung würde ein massives Lohndumping in der Zeitarbeit nach Herstellung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit vermieden, deutsche Arbeitsplätze gerade im Niedriglohnbereich geschützt und die Flexibilität der Personaldienstleister für die Wirtschaft erhalten. „Ich empfehle allen Verantwortlichen, keine ideologischen Grabenkämpfe oder dogmatische Prinzipienreiterei aufzuführen, sondern die Sachverhalte nüchtern zu analysieren und dann im beantragten Sinne zu entscheiden“, forderte der iGZ-Bundesgeschäftsführer.

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