Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

News

20. Juni 2011

Probleme des neuen Versorgungsausgleichs

Die Reformierung des Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersvorsorge wirft in der Unternehmenswelt viele Fragezeichen auf. Die Unternehmensberatung Towers Watson stellte dazu eine neue Umfrage unter insgesamt 130 deutscher Unternehmen verschiedener Bereiche vor, die in diesem Frühjahr durchgeführt wurde.

Dabei gaben 81% der Unternehmen an, dass sich die Reform bei ihnen spürbar hinsichtlich Kosten und Administrationsaufkommen bemerkbar macht. 69% bedienen sich bei dem neuen Versorgungsausgleich an internen Verfahrensanweisungen in Form von Verteilungsordnungen, nur 20% bestätigten, dahingehend eine Betriebsvereinbarung zu nutzen. Die Teilung bezieht sich am ehesten (nämlich bei 82%) auf den Barwert des Ehezeitanteils der Versorgungszusage, der versicherungsmathematisch ermittelt wurde und der Wert ist, den die künftige Betriebsrente am Ehezeitende wert ist.
Bei der Wahl des Teilungsgrundsatzes ist die Gestaltung nicht so eindeutig: Bei 57% der befragten Organisationen kommt es zum Übertrag der Vermögenswerte für das neu entstehende bAV-Anrecht des Ausgleichsberechtigten (des Ex-Ehepartners ihres Mitarbeiters) an einen externen Versorgungsträger. Nur 43% entschließen sich, eine interne Teilung, die vom Gesetzgeber eigentlich als Normalfall vorgesehen wurde, durchzuführen. Dabei wird das neue Anrecht innerhalb der Unternehmung begründet: der Ex-Ehepartner wird wie ein unverfallbar ausgeschiedener Mitarbeiter behandelt.

Die Kosten für die Teilung, die durch die Begründung und Verwaltung eines neuen bAV-Anrechts entstehen, werden meist mit 2 - 3% des versicherungsmathematischen Barwerts des Ehezeitanteils der Versorgungszusage angesetzt.
Bei rund 50% der befragten Unternehmen kam es zu Unstimmigkeiten mit den Familiengerichten: Diese stimmten den Teilungsvorschlägen der Unternehmen nicht zu, wodurch Versorgungsausgleichsfälle nicht wie geplant realisiert werden konnten.  „Unterschiede zwischen Vorschlag und Gerichtsbeschluss zeigen sich relativ oft beim Ansatz der Teilungskosten, dem aktuell am meisten diskutierten Thema des neuen Versorgungsausgleichs“, sagte Dr. Frank Hellenthal, Consultant bei Towers Watson in Reutlingen. Außerdem werden viele Unternehmen mit Fragen der Familiengerichts gebohrt, nur rund 33% kennen dies nicht. Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und den Familiengerichten scheint aber zunehmend gut zu funktionieren: 42% der befragten Unternehmen bewertet die Zusammenarbeit als „durchschnittlich“, 43% als „eher positiv“ und 6% mit „sehr positiv“.
Außerdem geben 71% der Unternehmen an, dass der neue Versorgungsausgleich alles in allem gut durch die Einrichtung bzw. Umstellung interner Prozesse oder durch externer Hilfe gemeistert werden kann.

 Home | Artikel | Termine | Mediadaten

HR-Studie Comic

HR-Studie ComicJeder Woche eine neue Studie, jede Woche ein neues Ergebnis, wie kann das sein? Ein Thema für den Personaler Comic! [Mehr]

Dezember
Mo Di Mi Do Fr Sa So
48 27 28 29 30 1 2 3
49 4 5 6 7 8 9 10
50 11 12 13 14 15 16 17
51 18 19 20 21 22 23 24
52 25 26 27 28 29 30 31

Keine Termine gefunden

Registrieren und Diskutieren
Diskutieren Sie in unseren Forum über aktuelle Trends und Entwicklungen im Personalwesen. Was finden Sie erwähnenswert? Registrieren Sie sich und diskutieren mit.