30. Juli 2012
Betriebe, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, sehen sich einem erheblichen finanziellen Risiko gegenüber: der Subsidiärhaftung. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer entleihende Firmen für die Sozialversicherungsbeiträge einstehen müssen, sollte der Personaldienstleister hier ausfallen (d.h. zahlungsunfähig werden). Es ist daher in jedem Fall ratsam, sich monatlich von jeder Krankenkasse bestätigen zu lassen, dass keine Beitragsrückstände bestehen.
Häufig werden von der Vielzahl von Krankenkassen, bei denen Zeitarbeitnehmer sozialversichert sind, nur einige wenige Unbedenklichkeitsbescheinigungen angefordert, die dann den Kunden der Personaldienstleister auf Anfrage vorgelegt werden - das soll Zeit und Kosten sparen. Wie Christian Marchsreiter, Geschäftsführer des Instituts für Zahlungssicherheit (IZS) erklärt: „Damit sollten sich Entleiher nicht zufrieden geben. Entleiher sollten in jedem Fall darauf bestehen, dass ihnen Auskünfte aller Krankenkassen vorgelegt werden, an die Beitragsnachweise abgegeben wurden - und zwar jeden Monat.“
Ein weiteres Argument dafür, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht jeden Monat übermittelt werden, lautet, dass dieses Dokument ja drei bis sechs Monate Gültigkeit besitze. Doch käme es tatsächlich zu einem Widerruf - also der Insolvenz des Personaldienstleisters - würde der Entleiher nicht von der Krankenkasse benachrichtigt werden. Und vermutlich erst recht nicht vom Personaldienstleister selbst.
Das neueste Urteil des sächsischen Landessozialgericht vom 22.03.2012 (L 2 U 163/10) für das Baugewerbe besagt, dass sich Bauunternehmer von ihren Subunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen vorlegen lassen müssen, um sich um Schadenfall tatsächlich von der Subsidiärhaftung befreien zu können. Zwar haben derartige Bescheinigungen in der Zeitarbeit keinen haftungsbefreienden Effekt, jedoch wird hier deutlich, dass auftraggebende Unternehmen selber aktiv werden müssen, wenn sie ihr Haftungsrisiko senken wollen. Machsreiter erklärt abschließend: „Je eher Beitragsrückstände entdeckt werden, umso schneller kann ein Entleiher handeln und so sein Haftungspotential nachhaltig reduzieren.“