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20. März 2008

Schaffung einer Rentnergesellschaft ohne Zustimmung der Betriebsrentner möglich

Das Bundesarbeitsgericht wies eine Klage zurück, nach der die Versorgungspflicht eines Unternehmens nicht auf ein augegliedertes Unternehmen übergehen sollte. Das Bundesarbeitsgericht führte weiter aus, dass dies nicht der Zustimmung der Betriebsrentner bedürfe.

In der Urteilsbegründung wiesen die Richter darauf hin, dass bei einer Augliederung der Betriebsrentenansprüche, das Unternehmen auch gleichzeitig in die Lage versetzt werden muss, die laufenden Betriebsrenten zu erfüllen und diese anpassen zu können. Eine unzureichende Ausstattung kann Schadenersatzansprüche der Versorgungsberechtigten gegen den früheren Arbeitgeber auslösen.  

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