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News10. November 2007
Staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge bleibt bestehenMit den Stimmen der FDP und der großen Koalition wurde im Bundestag die Befristung der abgabefreien betrieblichen Entgeldumwandung aufgehoben. Damit bleibt die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erhalten, denn Arbeitgeber brauchen weiterhin auf die bAV keine Sozialabgaben zu entrichten. Weiterhin ist diese Entgeldumwandlung steuerbefreit, doch muss die Rente, die im Rentenalter aus diesen Verträgen entspringt, versteuert werden. Auch eine Absenkung des Eintrittsalters in die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente wurde beschlossen. Das Eintrittsalter sinkt von 30 auf 25 Jahre. Kritik kam von Seiten der Grünen und der Linken, die eine Gefahr darin sehen, dass diese staatliche Förderung nur den Kernbelegschaften eines Unternehmens und besser verdienenden Angestellten zu Gute kommt. Arbeitslose und Selbstständige haben keinen Vorteil aus dieser Regelung.
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