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31. August 2009

Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz - die aktuelle Übersicht

Am kommenden Montag tagt der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Je drei Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beraten über die Allgemein- verbindlicherklärung der Tarifverträge in fünf Branchen, die vor einiger Zeit neu in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich um die berufliche Aus- und Weiterbildung, die Bergbauspezialarbeiten, die Abfallwirtschaft, die industriellen textilen Dienste (vor allem Großwäschereien) und das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) sind die Löhne in den jeweiligen Mindestlohntarifverträgen verbindlich auch für die nicht-tarifgebundenen Unternehmen der Branche. Die AVE erfolgt per Rechtsverordnung durch den Bundesarbeitsminister bzw. die Bundesregierung.

Derzeit gibt es in sechs Branchen mit rund 1,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz. In den fünf Wirtschaftszweigen, über die am Montag im Tarifausschuss gesprochen wird, arbeiten rund 360.000 Beschäftigte. Darüber hinaus wurde noch eine weitere Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen: die Pflegedienste (Altenpflege). Ãœber diese Branche berät der Tarifausschuss am Montag aber nicht, weil für sie ein anderes Gremium unter Beteiligung der Kirchen zuständig ist. 

Weitere Informationen:

Das WSI-Tarifarchiv hat in einer aktuellen, kompakten Übersicht (pdf) zusammengestellt, wie hoch die tariflichen Mindestlöhne in den jeweiligen Branchen sind.

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