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25. November 2009

verdi fordert Mindestlohn für Beschäftigte in der Weiterbildung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, den Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 23.000 Beschäftigten in der Weiterbildung endlich für allgemeinverbindlich zu erklären. „Für den überwiegenden Teil der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist nach wie vor der Preis das ausschlaggebende Kriterium, nicht die Qualität des Angebots. Das führt zu einer Abwärtsspirale, gegen die allein ein branchenweiter Mindestlohn etwas ausrichten kann“, forderte Petra Gerstenkorn vom ver.di-Bundesvorstand.

Die durch die Hartz-Gesetze eingeleitete Krise in der beruflichen Weiterbildung dauere an, warnte Gerstenkorn. Durch die massiven Kürzungen in der nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und III geförderten Aus- und Weiterbildung seien in den vergangenen Jahren 30.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet worden. Die Arbeitsbedingungen derer, die ihren Job behalten konnten, hätten sich drastisch verschlechtert, die Gehälter seien um bis zu 30 Prozent gesunken.

„In Zeiten, in denen unablässig betont wird, wie wichtig lebenslanges Lernen ist, um fit für den Arbeitsmarkt zu werden und zu bleiben, wäre es der reine Hohn, wenn die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für den bereits zwei Jahre vorliegenden Mindestlohntarifvertrag noch weiter hinauszögert“, machte Gerstenkorn deutlich.

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