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25. Februar 2008

Wer zahlt die berufliche Weiterbildung?

Die Frage wer eine berufliche Weiterbildung bezahlen muss, klärt die Frankfurter Rundschau mit dem Artikel "Weiterbildung in der Freizeit: Überstunden abrechnen". Es wird dort klar gestellt, dass eine vom Unternehmen angeordnete Weiterbildung stets zu lasten des Unternehmens geht. Die Kosten müssen vom Unternehmen übernommen werden und die Weiterbildung muss in der Arbeitszeit erfolgen. Außerhalb der normalen Arbeitszeiten des Arbeitnehmers ist die Zeit als Überstunden anzuerkennen.

Privat besuchte Weiterbildungen müssen jedoch vom Arbeitnehmer selber bezahlt werden. Dies gilt auch, wenn das dort Erlernte dem Unternehmen des Arbeitgebers zu gute kommt. Allerdings finden sich in der Praxis häufig Arbeitsverträge in denen geregelt ist, dass bei solchen Weiterbildungen die Kosten geteilt werden, oder die Weiterbildung zur Hälfte als Überstunden abgerechnet werden kann.

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