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17. Juli 2008

Zeitarbeitsbranche begrüßt Kompromiss zum Entsendegesetz

Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitbranche, BZA und iGZ begrüßen den von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gefundenen Kompromiss zum Entsendegesetz, der heute vom Kabinett beschlossen wurde.

Der iGZ-Bundesvorsitzende Olaf Richter und BZA-Präsident Volker Enkerts sehen darin ein positives Signal für einen Branchenmindestlohn auch in der Zeitarbeit. Auf dieser Basis könne die Zeitarbeit problemlos in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Der vom Kabinett vorgelegte Entwurf sieht nun im Fall konkurrierender Tarifverträge vor, dass der Verordnungsgeber mit besonderer Sorgfalt die von einer Auswahlentscheidung betroffenen Güter von Verfassungsrang abzuwägen und die widerstreitenden Grundrechtsinteressen zu einem schonenden Ausgleich zu bringen hat.

„Mit dieser Formulierung kann ein Mindestlohntarifvertrag zur Geltung gebracht werden, der Wettbewerbsverzerrungen durch ergänzende staatliche Transferleistungen vermeiden hilft und Lohndumping verhindert“, so das gemeinsame Fazit von Enkerts und Richter. Sie appellieren an die Parlamentarier, den Gesetzesentwurf nach der Sommerpause zügig zu beschließen, damit die Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden könne. Und abschließend: „Der von BZA und iGZ abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit erfüllt die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen. Jetzt darf keine Zeit mehr verloren werden. Wir brauchen in Deutschland einen Mindestlohn in der Zeitarbeit.“ 

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